Sprechstunde der Chirurgie nun gesetzlich eingeschränkt

Seit dem 1. Januar kann es gesetzlich krankenversicherten Patienten im Landkreis passieren, dass sie in der Chirurgischen Abteilung der Ilmtalklinik abgeweisen oder in laufender ambulanter (Nach-)Behandlung an einen niedergelassenen Arzt verwiesen werden. Denn neuerdings darf der Chefarzt der Chirurgischen Abteilung Dr. Roland Burgert keine Behandlungen von überwiesenen gesetzlich krankenversicherten Patienten mehr im Rahmen seiner Sprechstunde durchführen, entschied die Kassenärtzliche Vereinigung Bayerns. Nicht betroffen von dieser Änderung ist die Behandlung von Arbeits- und Wegeunfällen (Berufsgenossenschaft), die Behandlung von Patienten mit Gefäßerkrankungen und von Privatpatienten. Auch Notfälle werden wie bisher in der Ilmtalklinik jederzeit versorgt.

Ein gesetzlich krankenversicherter Patient, der sich beispielsweise bei einem "privaten" Verkehrsunfall einen komplizierten Knochenbruch zuzieht und in der Ilmtalklinik operiert wird, darf nach Beendigung des stationären Aufenthaltes ab sofort nur noch zwei, maximal vier Wochen im Krankenhaus nachbehandelt werden - dann muss er die Behandlung bei einem niedergelassenen Arzt fortsetzen. Auch wer sich in der Freitzeit das Handgelenk verstaucht und mit dem Gang zum Krankenhaus zwei Tage wartet, muss dort nach dem Gesetz künftig abgewiesen werden, weil die Verletzung dann als "Nicht-Notfall" nicht mehr länger versorgt werden darf.

Von 1984 bis Ende 2001 durfte Dr. Roland Burgert solche Patienten nach Überweisung von niedergelassenen Ärzten in der chirurgischen Sprechstunde unbefristet behandeln. Doch die routinemäßig fällige Verlängerung diese Ermächtigung wurde nun von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns unter Hinweis auf gesetzliche Bestimmungen abgelehnt. Diese Bestimmungen schreiben vor, dass ambulante Behandlungen vordringlich von niedergelassenen Ärzten zu leisten sind.
"Die ansässigen Ärzte haben die Kompetenz, die Behandlungen auszuführen, so dass sich für die Patienten qualitativ nichts verändern wird", kommentierte Dr. Thomas Buhr, Medizin Controller der Ilmtalklinik und ausgebildeter Facharzt für Chirurgie die Neuerung. "Für Patienten, die in der Ilmtalklinik operiert worden sind, werden die Ärzte der Ilmtalklinik in enger Zusammenarbeit mit den weiterbehandelnden Haus- und Fachärzten im Einzelfall die Nachbehandlung abstimmen und festlegen", so Buhr.

Das die Regelung zum Schutz der neidergelassenen Ärzte nicht in jedem Punkt sinnvoll ist, liegt jedoch auf der Hand: So kann ein niedergelassener Facharzt bei besonders komplizierten Fällen den Klinikchirurgen zukünftig nicht mehr zu Rate ziehen. Und wenn ein gesetzlich versicherter Patient sich speziell von Dr. Burgert behandeln lassen möchte, ist ihm dies nicht mehr erlaubt. Damit sei de facto die frei Arztwahl eingeschränkt, geben Kritiker der Regelung zu bedenken.

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