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Sprechstunde der Chirurgie nun gesetzlich eingeschränkt
Seit dem 1. Januar kann es gesetzlich krankenversicherten
Patienten im Landkreis passieren, dass sie in der Chirurgischen Abteilung
der Ilmtalklinik abgeweisen oder in laufender ambulanter (Nach-)Behandlung
an einen niedergelassenen Arzt verwiesen werden. Denn neuerdings darf
der Chefarzt der Chirurgischen Abteilung Dr. Roland Burgert keine Behandlungen
von überwiesenen gesetzlich krankenversicherten Patienten mehr im
Rahmen seiner Sprechstunde durchführen, entschied die Kassenärtzliche
Vereinigung Bayerns. Nicht betroffen von dieser Änderung ist die
Behandlung von Arbeits- und Wegeunfällen (Berufsgenossenschaft),
die Behandlung von Patienten mit Gefäßerkrankungen und von
Privatpatienten. Auch Notfälle werden wie bisher in der Ilmtalklinik
jederzeit versorgt.
Ein gesetzlich krankenversicherter Patient, der sich beispielsweise bei
einem "privaten" Verkehrsunfall einen komplizierten Knochenbruch
zuzieht und in der Ilmtalklinik operiert wird, darf nach Beendigung des
stationären Aufenthaltes ab sofort nur noch zwei, maximal vier Wochen
im Krankenhaus nachbehandelt werden - dann muss er die Behandlung bei
einem niedergelassenen Arzt fortsetzen. Auch wer sich in der Freitzeit
das Handgelenk verstaucht und mit dem Gang zum Krankenhaus zwei Tage wartet,
muss dort nach dem Gesetz künftig abgewiesen werden, weil die Verletzung
dann als "Nicht-Notfall" nicht mehr länger versorgt werden
darf.
Von 1984 bis Ende 2001 durfte Dr. Roland Burgert solche Patienten nach
Überweisung von niedergelassenen Ärzten in der chirurgischen
Sprechstunde unbefristet behandeln. Doch die routinemäßig fällige
Verlängerung diese Ermächtigung wurde nun von der Kassenärztlichen
Vereinigung Bayerns unter Hinweis auf gesetzliche Bestimmungen abgelehnt.
Diese Bestimmungen schreiben vor, dass ambulante Behandlungen vordringlich
von niedergelassenen Ärzten zu leisten sind.
"Die ansässigen Ärzte haben die Kompetenz, die Behandlungen
auszuführen, so dass sich für die Patienten qualitativ nichts
verändern wird", kommentierte Dr. Thomas Buhr, Medizin Controller
der Ilmtalklinik und ausgebildeter Facharzt für Chirurgie die Neuerung.
"Für Patienten, die in der Ilmtalklinik operiert worden sind,
werden die Ärzte der Ilmtalklinik in enger Zusammenarbeit mit den
weiterbehandelnden Haus- und Fachärzten im Einzelfall die Nachbehandlung
abstimmen und festlegen", so Buhr.
Das die Regelung zum Schutz der neidergelassenen Ärzte nicht in jedem
Punkt sinnvoll ist, liegt jedoch auf der Hand: So kann ein niedergelassener
Facharzt bei besonders komplizierten Fällen den Klinikchirurgen zukünftig
nicht mehr zu Rate ziehen. Und wenn ein gesetzlich versicherter Patient
sich speziell von Dr. Burgert behandeln lassen möchte, ist ihm dies
nicht mehr erlaubt. Damit sei de facto die frei Arztwahl eingeschränkt,
geben Kritiker der Regelung zu bedenken.
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