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Kurzzeitpflege
Wann ist Kurzzeitpflege sinnvoll?
- Sie soll nach einem Krankenhausaufenthalt
oder nach schwerer Krankheit eine Nachsorge sicherstellen.
- Den Übergang aus der stationären
Behandlung in die häusliche Pflege erleichtern.
- Die Zeit überbrücken, die ein Pflegebedürftiger
auf einen Platz in einer REHA-Einrichtung oder einem Heim wartet.
- Angehörige von der Pflege entlasten,
ihnen Urlaub und Erholung ermöglichen.
- Sie vertritt die Pflegeperson im Falle deren
Erkrankung oder sonstigen Ausfälle.
Aufnahme
Im Vorfeld werden in enger Abstimmung mit Ihnen und Ihren Angehörigen die Finanzierung des Aufenthaltes geklärt und die nötigen Anträge gestellt. Dies betrifft insbesondere die Antragstellung bei der Pflegekasse auf Kurzzeitpflege sowie im Bedarfsfall eine Beantragung auf Pflegeeinstufung oder deren Erhöhung.
Eine Aufnahme in einen beschützenden Bereich ist in unserer Einrichtung leider nicht möglich.
Das Angebot
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Bewohnerinnen der Kurzzeitpflege beim Basteln mit einer unserer
Mitarbeiterinnen.
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Rehabilitative Pflege
Die ganzheitliche Pflege lässt den Pflegegast mitmenschliche Zuwendung spüren und will individuell vorhandene Fähigkeiten erkennen und fördern. Sie umfasst sowohl Grund- als auch Behandlungspflege und fördert die Selbständigkeit. Sie versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe, um die individuelle Selbständigkeit weitgehend zu erhalten und nach Möglichkeit zu stärken.
Physikalische Therapie
Unsere Therapeuten üben nach ärztlicher Verordnung ihre Beweglichkeit und stärken ihr Körpergefühl durch Gymnastik. Besonders bei Lähmungserscheinungen (z.B. nach einem Schlaganfall) ist eine individuelle Bewegungstherapie von großer Bedeutung.
Zudem kann das weitere Angebot der Physikalischen Therapie der Ilmtalklinik nach ärztlicher Verordnung in Anspruch genommen werden. |

Auch regelmäßige Spielgruppen stehen auf dem Programm.
Unterbringung
Unsere Bewohner wohnen in Zweibettzimmern
mit WC und Nasszelle. Auf Wunsch
stellen wir
ihnen ein Einzelzimmer gegen einen Aufpreis von € 50 je Tag zur Verfügung.
Kosten
Die Kosten werden nach dem geltenden Pflegekostentarif berechnet. Entsprechend der Pflegeeinstufung variiert der Tagespflegesatz.
Je Kalenderjahr kann über die Pflegekasse ein Gesamtbetrag von derzeit € 1.432 geltend gemacht werden. Im Falle von Verhinderungspflege besteht die Möglichkeit, dass weitere € 1.432 als Unterstützung gewährt werden.
Je Aufenthaltstag ist zusätzlich ein geringer Eigenanteil entsprechend der Grundsätze der Pflegeversicherung zu entrichten. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie von unseren Mitarbeitern.
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