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Weiterbildungsermächtigungen
Der Chefarzt der Abteilung für Innere Medizin, Prof. Dr. med. Christian Firschke,
besitzt durch die Bayerische Landesärztekammer folgende Weiterbildungs-
ermächtigungen:
- die Befugnis zur Weiterbildung im Gebiet Innere Medizin
(gemäß der Weiterbildungsordnung von 1993)
bis zur Höchstdauer von 72 Monaten (= voll)
- die Befugnis zur Weiterbildung im Gebiet Innere Medizin und
Allgemeinmedizin
(gemäß der Weiterbildungsordnung von 2004)
bis zur Höchstdauer von 36 Monaten (= voll)
- die Befugnis zur Weiterbildung im Schwerpunkt Kardiologie
(gemäß Weiterbildungsordnung von 1993)
bis zur Höchstdauer von 24 Monaten (= voll)
- die Befugnis zur Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin
und Schwerpunkt Kardiologie
(gemäß der Weiterbildungsordnung von 2004)
bis zur Höchstdauer von 36 Monaten (= voll)
Der leitende Oberarzt und Stellvertreter des Chefarztes der Abteilung für Innere Medizin,
Dr. med. Martin Lampen, besitzt durch die Bayerische Landesärztekammer folgende Weiterbildungsermächtigungen:
- die Befugnis zur Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin
(gemäß der Weiterbildungsordnung von 2004 in der Fassung vom 14.10.2007
mit Inkrafttreten am 01.01.2008) bis zur Höchstdauer von 24 Monaten (= voll).
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